Gemafrei

Was ist gemafreie Musik?

"GeMA" ist Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GeMA hat ihren Sitz in Berlin und sorgt dafür, dass die Komponisten, die Mitglied dieser Gesellschaft sind, den verdienten Lohn für ihre Werke bekommen. In anderen Ländern gibt es entsprechende Gesellschaften wie die ASCAP oder BMI in den USA.

Bei jeder öffentlichen Aufführung von Musik - als Hintergrundmusik in Kaufhaus und Zahnarztpraxis, als Musik in Film, Werbung und Video oder auch bei Live-Musik im Festzelt - werden in der Regel Gebühren fällig, die an die GeMA zu entrichten sind. Diese Gebühren können sich bei Vorführungen von z.B. Werbe-Filmen über einen längeren Zeitraum oder bei der Beschallung von Lokalen zu ganz erklecklichen Beträgen summieren.

Auch Amateurfilmer müssen Gebühren an die GeMA abführen, wenn sie ihre Filme öffentlich vorführen - es sei denn, sie benutzen gemafreie Musik.

Bei gemafreier Musik schließt der Komponist den Lizenzvertrag mit seinem Kunden direkt ab und verzichtet darauf, seine Rechte durch die GeMA geltend machen zu lassen.

Vorteile für den Kunden:

1. es entfällt die komplizierte Abrechnung mit der GeMA.

2. die Lizenzgebühr für die Musik wird (je nach Vertragsgestaltung in der Regel) nur einmal fällig. Die Kostenkalkulation für den Kunden wird übersichtlicher.

3. Die Musik ist auf Dauer gesehen in aller Regel wesentlich preiswerter.